Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reisenden und Baloni Bespoke Travel e. K. (nachfolgend „Veranstalter“) geschlossenen Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Informationspflichten für Reiseveranstalter gemäß Art. 250 § 1-3 EGBGB.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Kunde ist an seine Anmeldung bei individuell kalkulierten Reisen 7 Tage, bei Angebotsbuchungen 4 Tage gebunden.

2. Besondere Natur von Individual- und Luxusreisen

Die Reisen sind individuell gestaltete, hochwertige Leistungen („Bespoke Travel“). Geringfügige Änderungen sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und die gesetzlichen Rechte des Reisenden unberührt bleiben.

3. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung sowie ausdrücklich bestätigten Sonderwünschen.

3.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Alle von uns erstellten Reisevorschläge, Reiseverläufe und Angebote sind bis zur festen Buchung (gemäß Punkt 1 dieser AGB) freibleibend und unverbindlich. Die Verfügbarkeit von Unterkünften, Transportmitteln und spezifischen Dienstleistungen kann erst zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung garantiert werden.

3.2 Verbindlichkeit von Sonderwünschen

Sonderwünsche (z. B. spezifische Zimmernummern, Diätwünsche, besondere Ausstattungsmerkmale) gelten erst dann als vertraglich vereinbarte, verbindliche Leistungen, wenn sie in der Reisebestätigung ausdrücklich und schriftlich aufgeführt sind. Einseitige Wünsche des Reisenden ohne schriftliche Bestätigung begründen keinen Rechtsanspruch.

4. Sicherungsschein und Zahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB verlangt werden. Nach Aushändigung eines Sicherungsscheins erfolgt die Bezahlung der Reise wie folgt:

  • Anzahlung: 25 % des Reisepreises nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins.
  • Restzahlung: spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Beginn) ist der Gesamtpreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins sofort fällig.

5. Leistungsänderungen

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsschluss, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei hochwertigen Reisen gelten Änderungen als gleichwertig, wenn sie objektiv messbar sind. Hierbei erfolgt stets eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung von Lage, Ausstattung und Standard. Der Veranstalter wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung informieren.

6. Preisänderungen

Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Änderungen der Beförderungskosten (Treibstoff), Steuern/Gebühren oder Wechselkurse zulässig. Eine Erhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann der Kunde kostenfrei zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.

7. Rücktritt durch den Reisenden (Stornokosten)

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese ist unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung wie folgt pauschaliert:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 %
  • 59 bis 30 Tage: 45 %
  • 29 bis 16 Tage: 60 %
  • 15 bis 8 Tage: 80 %
  • 7 bis 1 Tag: 90 %
  • am Tag des Reiseantritts/No-Show: 95 %

Dem Reisenden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.1 Abweichende Stornokosten

Für einzelne, ausdrücklich im Angebot bezeichnete Leistungen (z. B. Charterflüge, Villenmieten, Eintrittskarten, exklusive Events, etc.) können gesonderte Stornobedingungen gelten. In Einzelfällen können diese Kosten bereits ab dem Zeitpunkt der Buchung bis zu 100 % des jeweiligen Leistungspreises betragen. Sofern für einzelne Bestandteile der Reise solche gesonderten Bedingungen gelten, wird der Kunde im jeweiligen Angebot bzw. vor der Buchung explizit darauf hinweisen.

8. Versicherungen

Um sich gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern, wird der Abschluss von Reiseversicherungen dringend empfohlen. Insbesondere wird der Abschluss folgender Policen angeraten:

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung: Zur Deckung der Stornokosten bei krankheitsbedingter Absage.
  • Auslandskrankenversicherung: Zur Übernahme von Behandlungskosten und Rücktransporten im Ausland.

9. Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn (spätestens 7 Tage vorher) auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Es werden nur tatsächlich entstehende Mehrkosten berechnet.

10. Umbuchungen

Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen werden – sofern möglich – gegen Erstattung der tatsächlich entstehenden Mehrkosten durchgeführt.

11. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Erhaltene Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet.

12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

13. Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige

Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktstelle anzuzeigen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. Vermittelte Leistungen (Fremdleistungen)

Haftungsausschluss besteht für Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und lediglich vermittelt werden (z. B. Zusatz-Ausflüge, Sportevents). Voraussetzung ist, dass diese in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, so dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Teil der Pauschalreise des Veranstalters sind.

16. Außergewöhnliche Umstände (Rücktritt gemäß § 651h BGB)

Beide Parteien können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien), die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Rechte der Parteien richten sich in diesem Fall nach § 651h BGB.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter informiert über allgemeine Anforderungen, jedoch ist der Reisende für die Einhaltung dieser Vorschriften und das Mitführen notwendiger Dokumente selbst verantwortlich, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich die Beschaffung übernommen hat.

18. Identität des Luftfahrtunternehmens

Der Veranstalter informiert den Kunden gemäß EU-Verordnung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei Buchung bzw. sobald diese feststeht.

19. Verjährung

Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gemäß §§ 194 ff. BGB. Dies gewährleistet eine faire Fristwahrung für beide Vertragsparteien im Falle von Unstimmigkeiten oder Mängeln.

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter ist Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Person ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.

21. Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass er nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

22. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Reisenden werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung und zur Erbringung der gebuchten Reiseleistungen gemäß den Bestimmungen der DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, lokale Agenturen) erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Reise erforderlich ist. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung. Zur Erstellung des Sicherungsscheins werden personenbezogene Daten an den Versicherer des Veranstalters, R + V, weitergegeben.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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